Überführung In- und Ausland
Überführung eines Verstorbenen ins Ausland
Tritt ein Todesfall während des Urlaubs ein oder möchten Menschen in ihrer Heimat beigesetzt werden, können die Verstorbenen ins Ausland überführt werden. Hierzu müssen besondere und sehr strenge Vorschriften eingehalten werden, die von Land zu Land unterschiedlich sind.
Auch bei den benötigten Unterlagen für eine Überführung ins Ausland gibt es länderspezifische Unterschiede. Verlangt werden im Todesfall eine internationale Sterbeurkunde und ein internationaler Leichenpass. Der internationale Leichenpass ist mehrsprachig und enthält neben den persönlichen Daten des Verstorbenen, die Todesursache und Informationen zur Beförderungsart und zum Bestimmungsort. Dieser Leichenpass wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Das Standesamt benötigt zur Ausstellung eine Reihe von Unterlagen, dazu gehören die Sterbeurkunde, der Totenschein, die Bescheinigung eines Arztes, dass die Überführung unbedenklich ist sowie eine Bescheinigung vom Bestatter, der eine Einsargung gemäß den geltenden Vorschriften bestätigt. Die Überführung einer Urne kann auf dem Postweg erfolgen.
Für die Überführung ins Ausland muss immer ein Bestatter beauftragt werden, da nur dieser über entsprechende Fahrzeuge verfügt. Eine Überführung in einem Privatfahrzeug ist nicht erlaubt. Eine Überführung ins Ausland kann daher schnell zwischen 3.000 Euro und 6.500 Euro kosten.
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